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Videokonferenz in gerichtlichen Verfahren

Im Rahmen des Projekts des Hessischen Ministeriums der Justiz „Videoeinsatz in gerichtlichen Verfahren“ ist der Rechtsanwaltskammer ein Videokonferenzsystem vom Hessischen Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellt worden. Damit bietet die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich an gerichtlichen Verfahren mittels Videokonferenz zu beteiligen, ohne hierzu eigene aufwändige Technik vorhalten zu müssen. Somit besteht nun die Möglichkeit, entweder über das Landgericht Ihres Kanzleisitzes oder eben bei der Rechtsanwaltskammer sich über Videotechnik an Verfahren zu beteiligen. Der geringe zeitliche Aufwand für Beteiligte und Gericht wird die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern und damit zu einer Verfahrensbeschleunigung in den Anwendungsfällen führen. Daneben bleiben Ihnen lange Reisen künftig erspart, was Ihren zeitlichen Aufwand enorm reduziert und somit zur Kostenersparnis und Umweltverträglichkeit beiträgt.

Der Einsatz der Videotechnik ist bislang mit dem Oberlandesgericht sowie den Landgerichten Frankfurt, Darmstadt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden sowie den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Frankfurt am Main III, Kassel I, Schwalmstadt, Weiterstadt und Hünfeld möglich. Bundesweit verfügt schon eine Vielzahl von Gerichten über Videokonferenztechnik.
Eine Übersicht über die Gerichte in Deutschland, die über eine Videokonferenzanlage verfügen, finden Sie hier.

Soweit das Gericht mit einer Anlage ausgestattet ist und den Vorgang für geeignet hält, kann der Termin über Video durchgeführt werden. Als nicht geeignet werden wohl alle die Verfahren anzusehen sein, bei denen es auf den persönlichen Eindruck der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ankommt. In Verfahren aber, in denen es vorrangig auf Sachverhaltsfeststellung oder Klärung rechtlicher Fragen ankommt, werden sich Videokonferenztermine eignen.

Rechtsanwälte können bei den Gerichten die Durchführung von Videokonferenzverfahren beantragen. Mit Zustimmung aller Beteiligten können dann mündliche Gerichtsverhandlungen durchgeführt werden. Die Rechtsanwaltskammer bietet ihren Mitgliedern die Benutzung der neuen Technik in den Räumen der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer an. Zu dem vereinbarten Termin schaltet die Rechtsanwaltskammer in Anwesenheit des Mitglieds und seines Mandanten die Anlage frei und die Verhandlung kann abgehalten werden. Kosten entstehen lediglich für die in der Zeit der Verhandlung aufrecht zu erhaltenden Telefonverbindungen. Soweit die Konferenzschaltung ins Ausland oder gegenüber dritten Institutionen eingesetzt wird, muss der Gesprächspartner die weltweiten Standards H.320 sowie H.323 erfüllen. Die technischen Vorfragen werden von der Rechtsanwaltskammer bei entsprechend rechtzeitiger Anmeldung geklärt.

Die Rechtsanwaltskammer weist daraufhin, dass zurzeit allerdings nur eine Verbindung (keine Dreierkonferenz) zwischen Gericht und Kammer möglich ist.

Über weitere Fragen kann Ihnen die Geschäftsstelle der Notarkammer unter der Telefonnummer 069/170098-28 weitere Auskünfte erteilen. Informationen über Einsatzorte und Einsatzbereiche der Videokonferenzanlagen in der hessischen Justiz finden Sie auf dem Internetportal der hessischen Justiz unter www.hmdj.justiz.hessen.de.

Eine
Informationsmappe mit alle wichtigen Punkte zum Thema Videokonferenz finden Sie hier.

   
    Letzte Aktualisierung: 31.05.2010