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Videokonferenz in gerichtlichen
Verfahren
Im Rahmen des Projekts des
Hessischen Ministeriums der Justiz „Videoeinsatz in gerichtlichen
Verfahren“ ist der Rechtsanwaltskammer ein Videokonferenzsystem vom
Hessischen Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellt worden.
Damit bietet die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern die
Möglichkeit, sich an gerichtlichen Verfahren mittels Videokonferenz
zu beteiligen, ohne hierzu eigene aufwändige Technik vorhalten zu
müssen. Somit besteht nun die Möglichkeit, entweder über das
Landgericht Ihres Kanzleisitzes oder eben bei der
Rechtsanwaltskammer sich über Videotechnik an Verfahren zu
beteiligen. Der geringe zeitliche Aufwand für Beteiligte und Gericht
wird die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und
Erörterungsterminen erleichtern und damit zu einer
Verfahrensbeschleunigung in den Anwendungsfällen führen. Daneben
bleiben Ihnen lange Reisen künftig erspart, was Ihren zeitlichen
Aufwand enorm reduziert und somit zur Kostenersparnis und
Umweltverträglichkeit beiträgt.
Der Einsatz der Videotechnik ist
bislang mit dem Oberlandesgericht sowie den Landgerichten Frankfurt,
Darmstadt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und
Wiesbaden sowie den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt,
Frankfurt am Main III, Kassel I, Schwalmstadt, Weiterstadt und
Hünfeld möglich. Bundesweit verfügt schon eine Vielzahl von
Gerichten über Videokonferenztechnik.
Eine Übersicht über die Gerichte in Deutschland, die über eine
Videokonferenzanlage verfügen, finden Sie
hier.
Soweit das Gericht mit einer Anlage
ausgestattet ist und den Vorgang für geeignet hält, kann der Termin
über Video durchgeführt werden. Als nicht geeignet werden wohl alle
die Verfahren anzusehen sein, bei denen es auf den persönlichen
Eindruck der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ankommt. In
Verfahren aber, in denen es vorrangig auf Sachverhaltsfeststellung
oder Klärung rechtlicher Fragen ankommt, werden sich
Videokonferenztermine eignen.
Rechtsanwälte können bei den
Gerichten die Durchführung von Videokonferenzverfahren beantragen.
Mit Zustimmung aller Beteiligten können dann mündliche
Gerichtsverhandlungen durchgeführt werden. Die Rechtsanwaltskammer
bietet ihren Mitgliedern die Benutzung der neuen Technik in den
Räumen der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer an. Zu dem
vereinbarten Termin schaltet die Rechtsanwaltskammer in Anwesenheit
des Mitglieds und seines Mandanten die Anlage frei und die
Verhandlung kann abgehalten werden. Kosten entstehen lediglich für
die in der Zeit der Verhandlung aufrecht zu erhaltenden
Telefonverbindungen. Soweit die Konferenzschaltung ins Ausland oder
gegenüber dritten Institutionen eingesetzt wird, muss der
Gesprächspartner die weltweiten Standards H.320 sowie H.323
erfüllen. Die technischen Vorfragen werden von der
Rechtsanwaltskammer bei entsprechend rechtzeitiger Anmeldung
geklärt.
Die Rechtsanwaltskammer weist
daraufhin, dass zurzeit allerdings nur eine Verbindung (keine
Dreierkonferenz) zwischen Gericht und Kammer möglich ist.
Über weitere Fragen kann Ihnen die
Geschäftsstelle der Notarkammer unter der Telefonnummer 069/170098-28 weitere
Auskünfte erteilen. Informationen über Einsatzorte und
Einsatzbereiche der Videokonferenzanlagen in der hessischen Justiz
finden Sie auf dem Internetportal der hessischen Justiz unter
www.hmdj.justiz.hessen.de.
Eine
Informationsmappe mit alle wichtigen Punkte zum Thema Videokonferenz
finden Sie
hier.
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