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Online-Mahnantrag
Die Notarkammer Frankfurt am Main
weist darauf hin, dass gem. § 690 Abs. III ZPO n.F. die Stellung des Antrags
auf Erlass eines Mahnbescheids ab 01.12.2008 nur noch in maschinell lesbaren
Form zulässig ist. Elektronischer Datenaustausch im Sinne dieser Vorschrift
ist die Übermittlung per EGVP oder auch im Wege des Barcodeantrages.
Bereits schon jetzt können Sie den Online-Mahnantrag unter
www.online-mahnantrag.de
nutzen. Mit Hilfe der auf dieser Webseite hinterlegten Anwendung, erstellen
Sie Schritt für Schritt Ihren elektronischen Mahnantrag. Dabei müssen Sie
die vordefinierten Datenmasken ausfüllen bzw. aus den schon vorbelegten
Auswahlfeldern Ihre Angaben entsprechend auswählen. Abschließend wird der
Mahnantrag entweder
a) auf Papier ausgedruckt (Barcode) und per Briefpost
oder
b) über Internet (EGVP) versandt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei dem Versand per Internet eine
Signaturkarte,
ein
Kartenlesegerät
und die kostenfreie Justizsoftware
EGVP
(Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach) benötigen. Zur
komfortablen Nutzung dieser Hard-/Software sollten Sie sich auch rechtzeitig
mit Ihrem Systempartner in Verbindung setzen.
Weitere Informationen sowie FAQ´s zum Online-Mahnantrag finden Sie
hier.
Darüber hinaus gibt auch die Homepage des
Amtsgerichts Hünfeld
weitere Hilfestellungen.
Zudem hat die Bundesnotarkammer/NotarNet GmbH eine neue Internetseite unter
www.elrv.info eingerichtet, auf der weitere Informationen zum
Online-Mahnantrag eingestellt sind.