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Online-Mahnantrag

Die Notarkammer Frankfurt am Main weist darauf hin, dass gem. § 690 Abs. III ZPO n.F. die Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids ab 01.12.2008 nur noch in maschinell lesbaren Form zulässig ist. Elektronischer Datenaustausch im Sinne dieser Vorschrift ist die Übermittlung per EGVP oder auch im Wege des Barcodeantrages.

Bereits schon jetzt können Sie den Online-Mahnantrag unter www.online-mahnantrag.de nutzen. Mit Hilfe der auf dieser Webseite hinterlegten Anwendung, erstellen Sie Schritt für Schritt Ihren elektronischen Mahnantrag. Dabei müssen Sie die vordefinierten Datenmasken ausfüllen bzw. aus den schon vorbelegten Auswahlfeldern Ihre Angaben entsprechend auswählen. Abschließend wird der Mahnantrag entweder

a) auf Papier ausgedruckt (Barcode) und per Briefpost            oder   

b) über Internet (EGVP) versandt.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei dem Versand per Internet eine
Signaturkarte, ein Kartenlesegerät und die kostenfreie Justizsoftware EGVP (Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach) benötigen. Zur komfortablen Nutzung dieser Hard-/Software sollten Sie sich auch rechtzeitig mit Ihrem Systempartner in Verbindung setzen.

Weitere Informationen sowie FAQ´s zum Online-Mahnantrag finden Sie
hier

Darüber hinaus gibt auch die Homepage des
Amtsgerichts Hünfeld
weitere Hilfestellungen.

Zudem hat die Bundesnotarkammer/NotarNet GmbH eine neue Internetseite unter www.elrv.info eingerichtet, auf der weitere Informationen zum Online-Mahnantrag eingestellt sind.

   
    Letzte Aktualisierung: 16.02.2010