Notarkammer Frankfurt am Main

 

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Die Notarkammer Frankfurt am Main

Die Notarkammer Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Staatsaufsicht der Landesjustizverwaltung - in Hessen dem Hessischen Minister der Justiz. In Hessen gibt es zwei Notarkammern im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Die Notarkammer Kassel, die die Landgerichtsbezirke Kassel, Fulda und Marburg umfasst, und die Notarkammer Frankfurt am Main, die die Gebiete der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden betreut. Die Notarkammer Frankfurt am Main, deren Arbeit über die Geschäftsstelle geleitet wird, besteht seit 1961. Sie wird durch ihren Vorstand vertreten. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Kammerversammlung auf vier Jahre gewählt.

Alle Notarinnen und Notare im Kammerbezirk der Notarkammer Frankfurt am Main sind kraft Gesetzes Mitglieder der Notarkammer Frankfurt am Main. 

Notare in den Landgerichtsbezirken des Kammerbezirkes der Notarkammer Frankfurt am Main (Stand: 31.12.2012 
 

Landgerichtsbezirk Anzahl Notarinnen/Notare
Darmstadt 240
Frankfurt am Main 370
Gießen 81
Hanau 45
Limburg 66
Wiesbaden 102
Gesamt 904
   
    Letzte Aktualisierung: 31.12.2012