Die Notarkammer
Frankfurt am Main
Die Notarkammer Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Sie untersteht der Staatsaufsicht der Landesjustizverwaltung -
in Hessen dem Hessischen Minister der Justiz. In Hessen gibt es zwei
Notarkammern im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Die
Notarkammer Kassel, die die Landgerichtsbezirke Kassel, Fulda und
Marburg umfasst, und die Notarkammer Frankfurt am Main, die die Gebiete
der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg
und Wiesbaden betreut. Die Notarkammer Frankfurt am Main, deren Arbeit
über die Geschäftsstelle geleitet wird, besteht seit 1961. Sie wird
durch ihren Vorstand vertreten. Das Präsidium besteht aus dem
Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer. Die Mitglieder des Vorstands werden von der
Kammerversammlung auf vier Jahre gewählt.